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– es geht um Ihr Recht!

Diese Rechte und Pflichten haben Sie bei einer Wettbewerbsklausel.

Ihr Arbeitsvertrag enthält ein Wettbewerbsverbot und Sie möchten wissen, was dies genau für Sie bedeutet? Oder sind Sie Arbeitgeber und wollen einen zukünftigen Mitarbeiter durch eine Wettbewerbsklausel daran hindern, mit Ihnen zu konkurrieren?
Dann sollten Sie sich an Ihre Arbeitsplatzretter wenden! Unsere Kanzlei ist deutschlandweit der Rechtsbeistand, den Sie jetzt brauchen.

WAS SIND WETTBEWERBSKLAUSELN?

Das Interesse auf Arbeitgeberseite, Wettbewerbsverbote in Arbeitsverträge zu integrieren, liegt auf der Hand: Mitarbeiter sollen daran gehindert werden, durch berufliche Selbstständigkeit oder die Beschäftigung in einem Konkurrenzunternehmen in direktem Wettbewerb mit dem Arbeitgeber zu treten. Gleichzeitig verpflichten sie den Mitarbeiter, seine fachlichen Kompetenzen ausschließlich für seinen Arbeitgeber einzusetzen und keine weiteren nebenberuflichen Beschäftigungen aufzunehmen.

Eine vertraglich festgehaltene Wettbewerbsklausel gilt jedoch nicht unbedingt nur für die Dauer die Beschäftigung – auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen kann nachträglich ein Wettbewerbsverbot für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden.

Tatsächlich tauchen Wettbewerbsklauseln verhältnismäßig selten in Arbeitsverträgen auf, da diese gemäß der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung der obersten Arbeitsgerichte stets mit einer Karenz-Zahlungsverpflichtung verbunden sein müssen.

Diese Verpflichtung beinhaltet den Grundsatz, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Wettbewerbsklausel verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer die durch das Unterlassen der Wettbewerbshandlung entfallenden Einkünfte zu ersetzen. Daher sind Wettbewerbsverbote meist bei Führungsmitarbeitern oder im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen üblich.

KONTAKTIEREN SIE IHREN SPEZIALISTEN IM WETTBEWERBSRECHT

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist das Thema Wettbewerbsrecht und -verbot äußerst komplex. Daher ist es unbedingt empfehlenswert, frühzeitig einen insoweit erfahrenen Rechtsanwalt ins Boot zu holen.

Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin mit unserer Kanzlei und Sie befinden sich auf der sicheren Seite.

Eine vertraglich festgehaltene Wettbewerbsklausel gilt jedoch nicht unbedingt nur für die Dauer die Beschäftigung – auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen kann nachträglich ein Wettbewerbsverbot für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden.

Gerne stehen wir Ihnen auch in den Bereichen KündigungAbmahnungAbfindungUrlaubsrecht sowie Mobbing am Arbeitsplatz zur Seite.

Wir kämpfen für Ihr gutes Recht.

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