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Diese Rechte und Pflichten haben Sie bei einer Wettbewerbsklausel.
WAS SIND WETTBEWERBSKLAUSELN?
Das Interesse auf Arbeitgeberseite, Wettbewerbsverbote in Arbeitsverträge zu integrieren, liegt auf der Hand: Mitarbeiter sollen daran gehindert werden, durch berufliche Selbstständigkeit oder die Beschäftigung in einem Konkurrenzunternehmen in direktem Wettbewerb mit dem Arbeitgeber zu treten. Gleichzeitig verpflichten sie den Mitarbeiter, seine fachlichen Kompetenzen ausschließlich für seinen Arbeitgeber einzusetzen und keine weiteren nebenberuflichen Beschäftigungen aufzunehmen.
Eine vertraglich festgehaltene Wettbewerbsklausel gilt jedoch nicht unbedingt nur für die Dauer die Beschäftigung – auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen kann nachträglich ein Wettbewerbsverbot für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden.
Diese Verpflichtung beinhaltet den Grundsatz, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Wettbewerbsklausel verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer die durch das Unterlassen der Wettbewerbshandlung entfallenden Einkünfte zu ersetzen. Daher sind Wettbewerbsverbote meist bei Führungsmitarbeitern oder im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen üblich.
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Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist das Thema Wettbewerbsrecht und -verbot äußerst komplex. Daher ist es unbedingt empfehlenswert, frühzeitig einen insoweit erfahrenen Rechtsanwalt ins Boot zu holen.
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Eine vertraglich festgehaltene Wettbewerbsklausel gilt jedoch nicht unbedingt nur für die Dauer die Beschäftigung – auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen kann nachträglich ein Wettbewerbsverbot für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden.
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